Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AR Entrümpelung · Arthur Arnold · Untergasse 9, 61440 Oberursel (Taunus) · Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen AR Entrümpelung (Inhaber: Arthur Arnold, nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs- und damit verbundene Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Einbeziehung. Diese Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn wir bei Vertragsschluss auf sie hinweisen und Sie die Möglichkeit hatten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Wir weisen Sie vor Abgabe Ihrer Auftragserklärung auf diese AGB hin und stellen sie Ihnen in Textform zur Verfügung — ausgedruckt vor Ort, per E-Mail oder als PDF. Die jeweils aktuelle Fassung ist außerdem jederzeit auf dieser Seite abrufbar. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss & Angebot

(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website und in Unterlagen ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, uns einen Auftrag zu erteilen.

(2) Mit der Auftragserteilung – mündlich, schriftlich oder elektronisch – geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Werkvertrags ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung zustande.

(3) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot gekennzeichnet sind.

(4) Ein Festpreisangebot gilt für den bei der Besichtigung festgestellten Leistungsumfang. Kommt danach zusätzlicher Umfang hinzu – etwa weitere Räume, deutlich größere Mengen, erschwerte Zugänglichkeit oder zusätzliche Stockwerke ohne Aufzug –, teilen wir Ihnen die angepasste Summe vor Beginn dieser Mehrleistung mit. Sie entscheiden dann, ob wir den erweiterten Auftrag ausführen sollen. Ohne Ihre Zustimmung entstehen keine Mehrkosten, und nachträgliche Forderungen für den ursprünglich vereinbarten Umfang sind ausgeschlossen.

§ 3 Preise & Zahlung

Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig — für Verbraucher innerhalb von 14 Tagen, für Unternehmer und Behörden innerhalb von 7 Tagen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB. Akzeptierte Zahlungsmittel:

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Wertanrechnung: Wertgegenstände, die der Auftragnehmer im Rahmen der Entrümpelung übernimmt, werden nach gemeinsamer Schätzung vom Gesamtpreis abgezogen. Der Abzugsbetrag wird schriftlich im Auftrag festgehalten.

§ 4 Stornierung & Rücktritt

Die Pauschalen gleichen den durchschnittlich entstehenden Schaden aus — insbesondere Planungs- und Anfahrtskosten sowie den Ausfall des reservierten Termins, der kurzfristig nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.

Nachweis eines geringeren Schadens. Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt die Pauschale oder reduziert sich entsprechend. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bei höherer Gewalt – etwa Unfall, Krankheit, behördlichen Anordnungen oder extremen Wetterereignissen – dürfen wir den Termin ohne zusätzliche Kosten für Sie verschieben. Ist eine Verschiebung nicht möglich, entfallen beiderseitige Ansprüche; unberührt bleibt Ihre Haftung uns gegenüber und unsere Haftung Ihnen gegenüber, wenn die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Vorrang des Widerrufsrechts. Für Verbraucher gilt § 4a vorrangig. Die Pauschalen dieses Paragraphen greifen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist oder nach deren vorzeitigem Erlöschen. Für Unternehmer und Behörden gelten sie uneingeschränkt.

§ 4a Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen zu Hause nach der Besichtigung) oder im Fernabsatz (Telefon, E-Mail, WhatsApp) geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Die vollständige Belehrung samt Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil dieser AGB.

Verhältnis zu § 4: Solange das gesetzliche Widerrufsrecht besteht, geht es den Stornoregelungen aus § 4 vor. Die dort genannten Ausfallpauschalen gelten für Verbraucher erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bzw. nach deren vorzeitigem Erlöschen – für Unternehmer und Behörden gelten sie uneingeschränkt.

Beginn der Arbeiten innerhalb der Widerrufsfrist: Soll der Räumungstermin vor Ablauf der 14 Tage stattfinden, holen wir Ihre ausdrückliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger ein — in der Regel als unterschriebenes Formular auf Papier, alternativ per E-Mail oder PDF (§ 356 Abs. 4 BGB). Darin bestätigen Sie zugleich, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Leistung verlieren. Widerrufen Sie vorher, schulden Sie uns Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

§ 5 Leistungsumfang & Durchführung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und professionell. Dazu gehören:

„Besenrein" bedeutet: lose Gegenstände und grober Schmutz werden entfernt, Böden werden gekehrt. Eine Grundreinigung, Desinfektion oder Geruchsbeseitigung schulden wir nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind insbesondere: Asbest und asbesthaltige Materialien, Chemikalien, Farben und Lösungsmittel in größeren Mengen, infektiöse oder biologische Abfälle, umfangreiche Schimmelbeseitigung, Schädlingsbekämpfung sowie Renovierungs- und Malerarbeiten.

Gefahrstoffe, die erst bei der Arbeit auftauchen. Stellen wir während der Räumung Gefahrstoffe fest — insbesondere asbesthaltige Materialien, Chemikalien oder größere Schimmelschäden —, unterbrechen wir die Arbeiten im betroffenen Bereich und informieren Sie sofort. Asbesthaltige Stoffe dürfen ausschließlich von einem nach TRGS 519 zugelassenen Fachbetrieb entfernt werden; wir führen solche Arbeiten nicht selbst aus. Wie es weitergeht und welche Mehrkosten dadurch entstehen, stimmen wir vor der Fortsetzung mit Ihnen ab.

§ 6 Eigentumsübergang und Fundsachen

(1) Mit dem Abtransport geht das Eigentum an den zur Entsorgung bestimmten Gegenständen auf uns über. Ausgenommen sind Gegenstände, die Sie vorher ausdrücklich ausgenommen oder gekennzeichnet haben.

(2) Sie sichern zu, dass Sie berechtigt sind, über die Gegenstände zu verfügen — als Eigentümer, als Erbe oder mit Zustimmung des Eigentümers. Werden wegen einer fehlenden Berechtigung Ansprüche Dritter gegen uns erhoben, stellen Sie uns davon frei.

(3) Verwertbare Gegenstände rechnen wir nach gemeinsamer Schätzung auf den Preis an (§ 3). Der angerechnete Betrag wird schriftlich festgehalten.

(4) Fundsachen. Finden wir bei der Arbeit Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Urkunden oder persönliche Unterlagen, unterbrechen wir die Räumung an dieser Stelle, informieren Sie unverzüglich und übergeben Ihnen den Fund vollständig. Solche Gegenstände gehen ausdrücklich nicht in unser Eigentum über. Einen Finderlohn berechnen wir nicht. Auf Wunsch dokumentieren wir den Fund fotografisch.

(5) Bitte sehen Sie das Objekt vor Beginn selbst durch und nehmen Sie Wertsachen und persönliche Dokumente an sich. Eine Pflicht, jeden einzelnen Gegenstand auf seinen Wert zu prüfen, trifft uns nicht.

§ 7 Abnahme und Mängel

(1) Nach Abschluss der Arbeiten gehen wir das Objekt gemeinsam mit Ihnen durch. Mit Ihrer Bestätigung gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Zeigt sich dabei ein Mangel — etwa ein nicht vollständig geräumter Bereich —, beheben wir ihn unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten. Bitte nennen Sie uns erkennbare Mängel bei der Abnahme, später auftretende unverzüglich nach Entdeckung.

(3) Sind Sie bei der Fertigstellung nicht vor Ort, fordern wir Sie zur Abnahme auf. Nehmen Sie innerhalb einer angemessenen Frist weder ab noch nennen Sie einen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Sind Sie Verbraucher, weisen wir Sie in dieser Aufforderung ausdrücklich auf diese Folge hin.

(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Für Ansprüche nach § 8 Abs. 1 und 2 sowie bei Vorsatz gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 8 Haftung

(1) Unbeschränkt haften wir für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Ebenfalls unbeschränkt haften wir für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie im Rahmen einer von uns übernommenen Garantie und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(3) Verletzen wir leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, haften wir begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen — dazu gehört insbesondere der sorgfältige Umgang mit Ihrem Eigentum und der Substanz der Immobilie.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. AR Entrümpelung ist betriebshaftpflichtversichert.

(5) Bitte weisen Sie uns vor Beginn der Arbeiten auf besonders wertvolle oder empfindliche Gegenstände hin und kennzeichnen Sie Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, kann sich ein Schadensersatzanspruch nach § 254 BGB mindern, weil uns die besondere Schutzbedürftigkeit nicht bekannt war.

§ 9 Pflichten des Auftraggebers

§ 10 Umgang mit Unterlagen

Finden sich in den zu räumenden Beständen Unterlagen mit personenbezogenen Daten — Verträge, Kontoauszüge, Behördenpost, Krankenunterlagen —, behandeln wir diese vertraulich. Wir übergeben sie Ihnen oder vernichten sie nach Ihrer ausdrücklichen Weisung datenschutzgerecht. Ohne Ihre Weisung geben wir solche Unterlagen nicht in die allgemeine Entsorgung.

§ 11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Geschäftssitz in Oberursel (Taunus) zuständige Gericht.

(3) Für Verbraucher gilt die gesetzliche Zuständigkeitsregelung. Ihr Recht, uns an Ihrem eigenen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, wird dadurch nicht eingeschränkt.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.