Auf dieser Seite finden Sie konkrete Zahlen statt „auf Anfrage“ — für Keller, Wohnung, Haus und Gewerbe im Hochtaunuskreis, in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet. Verbindlich wird der Preis nach einer kostenlosen Besichtigung, und dann gilt er auch.
Die Spalten unterscheiden sich nach Füllgrad — das ist der Faktor, der den Preis am stärksten bewegt. Alle Angaben inklusive Entsorgung und besenreiner Übergabe.
| Objekt | Normal gefüllt | Voll | Bis zur Decke |
|---|---|---|---|
| Kleiner Kellerraum ca. 10 m² | ca. 330 € | ca. 460 € | ca. 830 € |
| Keller oder Garage ca. 15 m² | ca. 450 € | ca. 620 € | ca. 1.110 € |
| Großer Dachboden ca. 25 m² | ca. 680 € | ca. 940 € | ca. 1.690 € |
| Objekt | Normal möbliert | Voll möbliert | Bis zur Decke |
|---|---|---|---|
| 1-Zimmer-Wohnung ca. 35 m² | ca. 730 € | ca. 1.020 € | ca. 1.830 € |
| 2-Zimmer-Wohnung ca. 60 m² | ca. 1.180 € | ca. 1.650 € | ca. 2.950 € |
| 3-Zimmer-Wohnung ca. 85 m² | ca. 1.630 € | ca. 2.280 € | ca. 4.080 € |
| 4-Zimmer-Wohnung ca. 110 m² | ca. 2.080 € | ca. 2.910 € | ca. 5.200 € |
| Objekt | Normal möbliert | Voll möbliert | Bis zur Decke |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus ca. 120 m² | ca. 2.070 € | ca. 2.900 € | ca. 5.180 € |
| Größeres Haus ca. 150 m² | ca. 2.550 € | ca. 3.570 € | ca. 6.380 € |
| Büro und Gewerbe pro m² | Ab ca. 20 € pro m². Aktenvernichtung und IT-Entsorgung werden getrennt kalkuliert — dafür erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. | ||
Damit die Tabellen oben nicht nur Theorie bleiben — das sind typische Einsätze aus unserem Alltag.
Ein über die Jahre voll gewordener Keller. Räumen, tragen, trennen, entsorgen — erledigt an einem Vormittag, ohne dass die Eigentümerin dabei sein musste.
3–4 Stunden · 350–500 €Komplette 3-Zimmer-Wohnung nach einem Todesfall. Inklusive Demontage der Einbauten und besenreiner Übergabe an den Vermieter. Verwertbares haben wir vorgelegt und angerechnet.
1 Tag · 1.400–1.900 €Gewerbliche Räumung mit Aktenmaterial und alter Technik. Elektroschrott getrennt, der Rest fachgerecht entsorgt.
1 Tag · 1.000–1.600 €Am häufigsten sind bei uns Wohnungsauflösungen und Nachlässe, danach folgen Keller und Dachböden.
Nicht jeder Auftrag ist eine Komplettauflösung. Auch einzelne Möbelstücke holen wir ab.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Sperrmüll-Abholung einzelne Möbel, Elektrogeräte, kleine Mengen | ab 190 € |
| Kleinster Auftrag Mindestpreis inklusive Anfahrt – darunter fahren wir nicht raus | 190 € |
| Kellerentrümpelung ab-Preis für sehr kleine Räume | ab 190 € |
| Wohnungsauflösung ab-Preis, kleines Objekt, wenig Inhalt | ab 199 € |
| Haushaltsauflösung ab-Preis inklusive Demontage | ab 299 € |
| Besenreine Übergabe Kehren und Grobreinigung nach der Räumung | inklusive |
| Besichtigung und Angebot | kostenlos |
Damit Sie nachvollziehen können, warum zwei gleich große Wohnungen unterschiedlich viel kosten.
Der mit Abstand wichtigste Punkt. Entscheidend ist nicht die Quadratmeterzahl, sondern wie viele Kubikmeter tatsächlich herausgetragen und entsorgt werden müssen.
bis zum DoppeltenDritter Stock ohne Aufzug bedeutet, dass jedes Möbelstück getragen wird. Das kostet Zeit, und Zeit ist der größte Posten in der Kalkulation.
10 bis 20 %Kann der Transporter direkt vor der Tür stehen, oder muss jedes Teil fünfzig Meter weit getragen werden? In der Frankfurter Innenstadt ist außerdem oft eine Halteverbotszone nötig, die vorher beantragt wird.
50 bis 150 €Farben, Lacke, Öl, Batterien, Kühlgeräte und Elektroschrott müssen getrennt und fachgerecht entsorgt werden. Die Annahmestellen berechnen dafür eigene Gebühren.
nach AufkommenEinbauküchen, Schrankwände, Teppichböden oder verschraubte Möbel müssen zerlegt werden, bevor sie überhaupt aus der Wohnung kommen.
je nach UmfangKlavier, Tresor, Werkbank oder ein massiver Schrank aus Vollholz brauchen mehr Leute und manchmal zusätzliches Gerät. Sagen Sie uns solche Stücke am besten schon bei der Anfrage.
nach AufwandDer einzige Faktor, der den Preis senkt. Verwertbares wird geschätzt und direkt vom Endpreis abgezogen — wir zeigen Ihnen vorher jeden Gegenstand.
senkt den PreisEine Entrümpelung gilt in vielen Fällen als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Einkommensteuergesetz. Damit lassen sich 20 % der reinen Arbeitskosten von der Steuerschuld abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr.
Drei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
1. Die Rechnung weist die Arbeitskosten getrennt von Material- und Entsorgungskosten aus
— nur der Arbeitsanteil zählt. Wir stellen die Rechnung von vornherein so aus.
2. Sie zahlen per Überweisung. Barzahlung erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht an.
3. Die Arbeiten finden in Ihrem Haushalt statt — also in der Wohnung, im Keller, auf
dem Grundstück.
Bei einer geerbten Wohnung, die nicht Ihr eigener Haushalt ist, gelten andere Regeln. Das ist ein Hinweis und keine Steuerberatung — ob es in Ihrem Fall greift, sagt Ihnen Ihr Steuerberater verbindlich.
Kostenlose Besichtigung, danach ein verbindlicher Festpreis — ohne Verpflichtung.
Weitere Fragen beantwortet die FAQ auf der Startseite.